U n t e r n e h m u n g M e n s c h Training Coaching Potenzialentwicklung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Business, Privat, Gruppen (offene / geschlossene Seminare)

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1. Rechtliche Grundlagen

1.1 Schweizerisches Obligationenrecht

Für die allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht (OR) und die getroffenen Vereinbarungen zwischen UnternehmungMensch und den Kunden für alle Dienstleistungen und Produkte.

1.2 AGB'S

Sie gelten als integrierender Bestandteil aller Angebote, Auftragsbestätigungen und Terminreservationen.

1.3 Gültigkeit der AGB'S

Der Verweis auf die AGB'S für Coaching, Training, Potenzialentwicklung sowie für den Internetbesuch www.unternehmungmensch.ch ist seit Anbeginn der Erteilung des Auftrages, beziehungsweise mit dem Besuch der Homepage akzepiert. Ohne den ausdrücklichen Gegenbericht des Adressaten gilt die Kenntnisnahme als erfolgt. Ist die Kenntnisnahme im Internetaus irgendwelchen Gründen nicht möglich, so verpflichtet sich der Adressat , uns dies mitzuteilen, damit wir ihm ein gedrucktes Exemplar zustellen können.


2. Auftragserteilung

2.1 mündliche Auftragserteilung

Dieser mündliche Auftrag ist bereits verbindlich.

Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn

  1. eine mündliche Terminreservation vorliegt, sofern aus den Umständen klar zu erkennen ist, dass der Kunde gewillt war, die betreffende Dienstleistung zum vorgesehenen Zeitpunkt zu beziehen, oder wenn für ihn erkennbar war, dass wir die entsprechenden Termine und Ressourcen reserviert haben.
  2. sowohl eine schriftliche Auftragsbestätigung als auch eine schriftliche Terminreservation vorliegt.
  3. ein schriftliches Angebot vorliegt und wir im offenkundigen Einverständnis des Kunden mit der Arbeit begonnen haben. 

2.2 Rahmenangebote

Bei Rahmenangeboten oder Rahmenauftragsbestätigungen gilt der Auftrag auch dann als erteilt, wenn das weitere Vorgehen in separaten Plänen ( z. Bsp. Projektplänen) geregelt wird.

Die gemäss diesen Plänen reservierten Termine, nicht-terminierte Arbeitstage oder sonstigen Ressourcen gelten als erteilte Aufträge.


3. Gruppen (offene und geschlossene Seminare, Workshops)

3.1 Verbindliche Anmeldung

Bei Seminaren ist die Anmeldung verbindlich und mit der Zahlung des Seminargeldes gesichert. Bis zum Zahlungseingang des Seminargeldes kann UnternehmungMensch über den Seminarplatz verfügen. Die Seminaranmeldung wird nach Zahlungseingang berücksichtigt.

3.2 Durchführung des Seminars

Im Seminargeld ist die Durchführung inklusive der Kursunterlagen und der Zwischenverpflegung enthalten. Alle anderen anfallenden Kosten wie Unterkunft, weitere Verpflegungskosten sind direkt vor Ort durch den Seminarteilnehmer zu entrichten. Aus organisatorischen Gründen wird bei mehrtägigen Seminaren die Übernachtung am Seminarort empfohlen.

3.3 Annulierung des Seminars

Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, darf UnternehmungMensch dieses Seminar absagen. Auch dann, wenn Referenten aus wichtigen Gründen nicht verfügbar sind.

In diesem Falle ist der Teilnehmer nicht mehr an die Vertragsbedingungen gebunden und es wird ihm das Seminargeld vollumfänglich zurückerstattet.

Für Weitergehendes ist UnternehmungMensch nicht haftbar. 

3.4 Versicherungen

Kranken - oder Unfallversicherungen sind Sache des Teilnehmers

 

4. Angebotserstellung

4.1 Abklärung Kundenbedarf

UntermehmungMensch legt Wert auf eine seriöse Abklärung des Kundenbedarfs und erstellt Angebote in der Regel nur nach einem persönlichen Vorgespräch / Erstgespräch mit dem Kunden.

4.2 Angebote

- Standartangebote: Vorgespräch entweder per Telefon oder persönlich -

diese betreffen die standardisierten Dienstleistungen.

- Einfache Angebote: Ein Persönliches Vorgespräch - mit diesem sind die kundenspezifische Angebotserstellung bei einem Zeitaufwand von weniger als 4 Arbeitsstunden enthalten.

- Komplexe Angebote: diese beinhalten ein bis mehrere persönliche Gespräche, eine kundenspezifische Angebotserstellung und eine persönliche Präsentation beim Kunden bei einem Zeitaufwand von mehr als vier Arbeitsstunden.

4.3 Aufwand für Angebotserstellung

- Standartangebote sind kostenlos.

- Kundenspezifische Angebote sind spätestens ab dem Erstgespräch kostenpflichtig, nachdem dieses Gespräch bereits der Problemlösung dient und der Kunde daraus bereits einen offenkundigen Nutzen ziehen kann -

In diesem Gespräch erfolgt bereits die Auftragsklärung für die Prozess bzw. Projektarbeit.

- Wenn kein Auftrag zustande kommt, verrechnen wir bei kundenspezifischen Angeboten einen pauschalen Kostenbeitrag (CHF 250.- bei einfachen, CHF 600.- bei komplexen Angeboten)

Dieser wird als Abgeltung für den Inhalts- und Entscheidungsnutzen verstanden, den der Kunde aufgrund eines Angebotes hat.


5. Honorar

5.1 Konditionen

- Monatsrechnungen, zahlbar in 10 Tagen, netto

- in der Regel wird eine Akontozahlung vereinbart

- Ab der 2. Mahnung werden Leistungen nur auf Vorauszahlung erbracht

- Seminarkosten sind bis 30 Kalendertage vor Seminarbeginn zu entrichten.

5.2 Verrechnung nach Aufwand

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Dienstleistungen nach effektiv geleistetem Aufwand verrechnet. Dazu dienen die Ansätze gemäss Angebot.

5.3 Sonstige Spesen

Sollten die Arbeitssitzungen nicht am von uns bestimmten Ort stattfinden, stellen wir Reisespesen, allfällige Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie die Reisezeit in Rechnung.

5.4 Raummieten, Sonstiges

Sonstige Auslagen, wie Raummieten, spezielle Arbeitsmittel und andere Fremdkosten werden ebenfalls in Rechnung gestellt in vorheriger Absprache mit dem Kunden.

5.5 Terminverschiebung

Muss ein vereinbartes Meeting durch den Kunden vertagt werden, so ist dies bis eine Woche vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge möglich.

Bis 48 Stunden vorher wird 50% des vereinbarten Honorars, bei einem späteren Absagen und bei Nichterscheinen der gesamte Honorarbetrag fällig.

5.6 AKonto Zahlungen

Aufträge, die über einen längeren Zeitraum andauern, behält sich UnternehmungMensch vor, bei Auftragserteilung eine Akontozahlung von max. 50 % des budgetierten Gesamthonorars oder das vollständige Honorar bei Aufträgen mit Pauschalhonoraren in Rechnung zu stellen.

5.7 Zahlungsfristen

Die Kunden verpflichten sich UnternehmungMensch gegenüber , die gestellten Rechungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu zahlen. Falls nicht anders vereinbart, gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.

5.8 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug behält sich UnternehmungMensch vor, einen Verzugszins von 5 % p.a. und Mahnspesen von CHF 25.- in Rechnung zu stellen.

 

6. Annulierung von Aufträgen durch den Kunden

6.1 Vereinbarungsrücktritt

Tritt nun der Kunde von der Vereinbarung zurück, so hat er die bereits erbrachten Leistungen zu bezahlen. Ausserdem kommen Annulationskosten zur Anwendung. 

6.2 Annulierung von Rahmenaufträgen

gemäss 2.2 gilt als entschädigungspflichtiges Auftragsvolumen all das, was zwei Monate über den Beendigungstermin des Auftrags gemäss den erstellten Plänen reserviert oder geplant war.

6.3 Annulierungskosten Business

Bei Auflösung des Vertrages werden folgende Zahlungen fällig, auch wenn durch UnternehmungMensch noch keine Leistungen erbracht worden sind:

- 0 % bei Annullierung bis zu 61 Tage vorher

- 60 % bei Annulierung von 31 bis 60 Tagen vorher

- 80 % bei Annulierung von 14 bis 30 Tagen vorher

- 100 % bei späterer Annulierung

6.3.1 Annulierungskosten Gruppen (offene / geschlossene Seminare)

- CHF 150.- pro Teilnehmer von offenen Gruppen

- CHF 300.- pro Teilnehmer von geschlossenen Gruppen

- bei Stornierung der Seminaranmeldung / Seminarauftrages bis und mit zum 31. Tag vor dem Seminartag

- 80 % des Seminarbetrages bei Stornierung ab 30. bis und mit 14. Tag vor dem Seminartag

- 100% des Seminarbetrages bei Stornierung ab dem 13. Tag bis und mit zum Seminartag

UnternehmungMensch behält sich vor in besonderen Härtefällen wie Unfall, Krankheit eines Seminarteilnehmers auf ein begründetes Gesuch mittels Arztzeugnis, die Bestimmungen zu Gunsten des Kunden zu handhaben.

In solchen Situationen empfiehlt sich eine Annulierungskosten-Versicherung, die in diesen Fällen schadlos hält.

6.4 Unkosten für Kunde bei nichterbrachter Leistungen seinerseits

Die Ansätze von 6.3 gelten auch dann, wenn der Kunde gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt hat, die in seiner Verantwortung gelegen haben. (Lieferung von Daten, Texten die für die Auftragserteilung benötigt wurden; Sitzungsteilnehmer in Abwesenheit oder in einer geringen Anzahl anwesend, die die Durchführung eines Meetings oder eines Seminares in der ursprünglich geplanten Form nicht möglich machen)

6.5 Ersatztermine 

Sollte es doch gelingen, innerhalb der neu vereinbarten Zeit (in der Regel ein - zwei Monate) einen Ersatztermin für die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, entfallen die Zahlungen gemäss 6.3 und 6.4.

Bereits erfolgte Zahlungen gelten in diesem Falle für einen gleichartigen Auftrag , falls dieser tatsächlich innerhalb von den 1 - 2 Monaten nach dem annulierten Auftrag zu Stande kommen kann.

 

7. Zusätzliches im Business Umfeld

Ein begonnener Planungsschritt (eine Planungseinheit) in einem länger andauernden Projekt wird von UnternehmungMensch zu Ende geführt, auch wenn das Projekt aus wirtschaftlichen Gründen abgebrochen werden muss.

 

8. Annulierung durch UnternehmungMensch

8.1 Schadenersatzforderung

Der Auftraggeber kann keine Schadenersatzforderungen geltend machen, sofern wir aus Gründen, die nicht vorhersehbar sind, (Unfall, Krankheit des betreffenden Beraters etc.) den Auftrag nicht erfüllen können.

8.2 Verpflichtung gegenüber dem Kunde

UnternehmungMensch verpflichtet sich in diesem Fall in vorheriger Absprache mit dem Kunden, den Auftrag mit einem anderen Berater abzudecken, beziehungsweise den nächstmöglichsten Termin zu vereinbaren.

 

9. Sorgfaltspflicht

9.1 Qualitätsstandart

UnternehmungMensch verpflichtet sich, die Beratungsleistungen mit grösster Sorgfalt und gemäss den allgemein üblichen Qualitätsstandarts zu erbringen.

9.2 Loyalität

UnternehmungMensch und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zu Loyalität und Offenheit. Nur dadurch kann ein Erfolg der vereinbarten Dienstleistung möglich sein.

9.3 Beratungsdienstleistung

Eventuelle Mängel in den Beratungsdienstleistungen, die eindeutig durch UnternehmungMensch verursacht worden sind, werden zu Lasten UM korrigiert. Allfällige Korrekturen umfassen abschliessend das Korrigieren von Berichten und Stellungnahmen und soweit nötig das Führen von Gesprächen. 

Weitergehende Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich wegbedungen.

 

10. Persönliche Verantwortung im Privat Coaching

Die Teilnahme an Veranstaltungen, Coachings, Workshops ist freiwillig.

Jeder Kunde trägt die volle Verantwortung für sich selbst, sein Handeln und seine Entscheidungen, und zwar vor, während und nach dem Coaching mit UnternehmungMensch.

Der Kunde ist sich ebenfalls bewusst, dass er für seine Persönlichkeitsentwicklung selbst die volle Verantwortung trägt.

Das Coaching von UnternehmungMensch ist kein Ersatz für eine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung.

Ebenfalls können Leistungen durch Inanspruchnahme von Dritten, nicht für allfällige Ansprüche von UnternehmungMensch haftbar gemacht werden. 

 

11. Datenschutz

11.1 Alle Firmen- und Personendaten, die in Zusammenhang mit unserer Tätigkeit stehen, werden absolut vertraulich behandelt.

Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn eine Einzelperson oder eine Organisation ausdrücklich die Ermächtigung dazu gibt.

11.2 Persönlichkeitstests werden mit besonderer Sorgfalt behandelt.

11.3 Auskünfte an andere Personen werden nur mit Einverständnis der berechtigten Person erteilt.

 

12. Copyright / Geistiges Eigentum

Auf allen eigenen Unterlagen beansprucht UnternehmungMensch das Copyright, und unabhängig davon, ob der entsprechende Vermerk - Copyright auf einem betreffenden Schriftstück angebracht ist oder nicht.

12.1 Während der Dauer des Vertragsverhältnisses gewähren wir den Kunden das unübertragbare und nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Unterlagen gemäss den Vertragsdokumenten.

Eine andere Verwendung unserer Dienstleistungen, ob für kommerzielle oder nicht-kommerzielle Zwecke, ist nur mit ausdrücklichem Einverständnis von UnternehmungMensch gestattet.  

 

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für eventuelle Rechtsstreitigkeiten, ist der Ort des Firmensitzes.

UnternehmungMensch behält sich das Recht vor, die Ansprüche nach eigener Wahl am Geschäfts- beziehungsweise Wohnsitz des Kunden geltend zu machen.

 

14. Anpassungen der AGB'S

Diese AGBs können jederzeit durch Anpassungen von UnternehmungMensch geändert werden. Bei Vertragsvereinbarungen gelten die zum Zeitpunkt gültigen AGB bis zum Abschluss des vereinbarten Zieles.

 

 

Version 09.2009

 

 

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